Die Schenkungsurkunde von 1021


 

 

 

 

 

 

Original Schenkungsurkunde aus dem Jahr 1021 - Quelle: Staatsarchiv Bamberg, Hochstift Bamberg, Findbuch, Urkunden Nr. 94

 


Übersetzung

Schenkungsurkunde des Kaisers Heinrich II. (HRR) vom 13. November 1021 mit der ersten Erwähnung Herpersdorfs:

 

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, Heinrich, von Gottes Gnaden erhabener römischer Kaiser.

 

Unsere Vorgänger, die Könige und Kaiser, haben uns, indem sie die göttlichen Kirchen aus ihren zugewachsenen Gütern bereicherten, Beispiele gegeben, durch deren Befolgung wir hoffen, des himmlischen Reiches teilhaftig zu werden. Deshalb sei allen Christgläubigen dem gegenwärtigen Zeitalter wie auch den folgenden Geschlechtern bekannt gemacht, dass wir für unser Seelenheil alle zum Wirtschaftshof Uraha (Aurach) gehörigen und dienenden Güter, die bayerischem Recht unterworfen sind, nämlich den Forst zwischen der Suabaha (Schwabach) und der Pagenza (Pegnitz) und die Dörfer Crintilaha (Großgründlach), Waltgeresbrunnun (Walkersbrunn), Altrihesdorf (Eltersdorf), Heribretesdorf (Herpersdorf), benannte und unbenannte, bebaute und unbebaute Ländereien, überhaupt alle Nutzungen, die zu dem genannten Wirtschaftshof gehören, im Nortgowe (Nordgau) und in der Grafschaft des Grafen Heinrich, der Bamberger Kirche übereignet haben, und zwar unter der Bedingung, dass der verehrungswürdige Bischof dieser Kirche Eberhard und seine Nachfolger freie Gewalt haben sollen, diese Güter zu besitzen, zu vertauschen und was immer sie damit zum Nutzen des Bistums tun wollen, ohne dass das Hindernis eines Einspruchs bestünde. Und damit diese unsere kaiserliche Schenkung eine feste und ungestörte Autorität behält, haben wir diese darüber ausgestellte Urkunde mit eigener Hand bestätigt und befohlen, sie durch Aufdruck unseres Siegels zu beglaubigen.

 

> Handzeichen Heinrichs, erhabenen römischen Kaisers. (Monogramm, das alle Buchstaben des Alphabets enthält, die für seinen Titel HEINRICUS SECUNDUS IMPERATOR ROMANORUM nötig sind)

> Der Kanzler Gunther hat es in Vertretung des Erzkaplans Aribo bestätigt.

 

Gegeben am 13. November der 5. Indiktion, im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1021 und im 20. Jahre des Herrn Heinrich II. als König, im 7. als Kaiser. Geschehen zu Augsburg. Glücklich Amen.

 

 

Erläuterungen zur Urkunde

Bei oben gezeigter Urkunde handelt es sich um die Ergänzung einer weiteren Urkunde vom selben Tage, in der Heinrich II. dem Bistum Bamberg den Königshof Herzogenaurach (westlich der Rednitz, im fränkischen Rangau) geschenkt hat.

In der Urkunde werden die zugehörigen Besitzungen auf der Ostseite der Rednitz ausdrücklich an Bamberg übergeben. Diese liegen jedoch im "baierischen Nordgau" und sind daher Babaricis legibus subdita (bayerischen Recht unterworfen). Dies könnte zudem ein Hinweis auf die Stammeszugehörigkeit der Bewohner sein, da die wichtigste fränkisch-bayerische Mundartgrenze – die norbaierische Westschranke, die die oberpfälzischen Zwielaute vom Fränkischen scheidet – nördlich von Fürth über Gräfenberg, Hiltpoltstein und Pegnitz verläuft.

Die vier in dieser Urkunde genannten Orte (villa kann in der damaligen Kanzleisprache gleichermaßen Dorf, Weiher, Hof, Gut oder allgemein Besitz bedeuten) Großgründlach, Walkersbrunn, Eltersdorf, und Herpersdorf lagen alle an den Rändern eines ziemlich ausgedehnten Forstbezirks. (Der Forst hatte damals eine sehr viel größere Ausdehnung als heute und war wohl in seinem Innern noch kaum besiedelt). Allerdings lässt die Formel villas… nominatas ac innominatas offen, ob damals nicht schon weitere, in der Urkunde nicht genannte Siedlungen bestanden, die aber wohl zu unbedeutend waren, um in der Urkunde erwähnt zu werden.

 

Auf drei Seiten begrenzten Flussläufe das Gebiet: im Süden die Pegnitz, im Westen die Rednitz, im Norden die Schwabach. Letztere bildete zugleich die Grenze zum "Radenzgau". Das südwestlich unmittelbar benachbarte Fürth wurde bereits 1007 an Bamberg geschenkt und noch fünf Jahre früher war im Nordwesteck ein Meilenquadrat bei Erlangen vom Forst abgetrennt worden. Im Osten schlossen sich die 1011 an Bamberg übergebenen Besitzungen um Kirchrüsselbach und Ittling an.

 

Der gesamte Bezirk hatte damals zur Diözese Eichstätt gehört und war erst im Jahre 1016 dem Bistum Bamberg zugeschlagen worden. Im Gebiet schienen damals noch keine selbständigen Pfarrkirchen bestanden zu haben. Jedenfalls werden ecclesiae in der Urkunde von 1021 nicht erwähnt, auch nicht einmal in einer allgemeinen Zubehörformel. Die nächsten Pfarreien lagen nur wenig außerhalb des damals verschenkten Gebiets in Fürth und Kirchrüsselbach.